Prokon Genussrechte
Zum wiederholten Mal taucht die Prokon Unternehmensgruppe mit negativen Schlagzeilen in den Medien auf. Die Prokon Unternehmensgruppe hatte in den zurückliegenden Jahren Kapital in Form von Genussrechten zur Finanzierung von Anlagen im Bereich der erneuerbaren Energien eingeworben. Die letzten Unternehmensdaten geben vielen Anlegern offenbar Grund zur Sorge. Vielen Anlegern scheint die Rückzahlung ihres Kapitals fraglich zu sein.
Die Kanzlei VIETINGHOFF-SCHEEL prüft derzeit aufgrund mehrerer Anfragen, ob diese Vorwürfe gegenüber der Prokon-Gruppe gerechtfertigt sind und welche rechtlichen Möglichkeiten die Genussrechte-Inhaber der Prokon-Gruppe in diesem Fall haben.
Stand: 08.12.2013