Kernkompetenz

Schwerpunkt der Kanzlei VIETINGHOFF-SCHEEL ist die vollumfassende gerichtliche und außergerichtliche Vertretung von Investoren und Bankkunden in sämtlichen Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie der angrenzenden Rechtsbereiche. Die Kanzlei vertritt mithin regelmäßig Kapitalanleger bei Rechtsangelegenheiten in Bezug auf die folgenden Anlageformen:

 

- Aktien

- Zertifikate

- Offene Fonds

- Geschlossene Fonds, z. B.:

  • Immobilienfonds
  • Schiffsfonds
  • Film- und Medienfonds
  • Spezialfonds

- Immobilienfinanzierungsfragen (einschließlich sog. „Schrott-Immobilienfälle“)

- (fondsgebunde) Lebensversicherung

-  Sonstige Wertpapiere und Anlagemodelle aller Art

 

Rechtsanwalt Vietinghoff-Scheel war neben seiner anwaltlichen Tätigkeit auch langjährig niedersächsischer Landesgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e. V. (DSW), der größten Aktionärsvereinigung in Deutschland. In dieser Funktion überwacht er die großen Aktiengesellschaften in Niedersachsen (u. a. aus DAX, MDAX, SDAX, TecDAX, NISAX20) und vertrat Kapitalanleger auch regelmäßig auf deren Hauptversammlungen. Des Weiteren steht der Kanzlei mit der Einbindung in die DSW ein deutschlandweites Netzwerk von Rechtsanwälten und weiteren Spezialisten zur Verfügung, über welches eine umfassende Interessenvertretung von Kapitalanlegern auch außerhalb klassischer anwaltlicher Tätigkeit möglich ist (z. B. Überwachung von Aktiengesellschaften und Managementtätigkeiten, Vertretung auf Hauptversammlungen, Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben, Öffentlichkeitsarbeit, Financial Education, etc.).

 

Rechtsanwalt Vietinghoff-Scheel ist zudem auch Mitglied im Rat der Niedersächsischen Börse zu Hannover (Börsenrat gemäß § 12 Börsengesetz). Der Börsenrat ist zuständig für den Erlass der Börsenordnung für die Börse Hannover und die Überwachung des dortigen Börsenhandels. Rechtsanwalt Vietinghoff-Scheel ist als Vertreter der Kapitalanlegerseite in diesem Gremium.

 

Die Kanzlei VIETINGHOFF-SCHEEL wird folglich für Investoren und Bankkunden regelmäßig in folgenden Rechtsbereichen tätig:

 

- Bank und- Kapitalmarktrecht

- Gesellschaftsrecht (insbesondere Aktienrecht)

- Insolvenzrecht